Gutachten

Für nahezu alle Leistungssteigerungen bieten wir optional eine TÜV-Eintragung an.

 

Durch den Eingriff in das Motorsteuergerät erlischt die Betriebserlaubnis. Durch das Leistungsgutachten wird sie wieder hergestellt. Über ein Abnahmegutachten durch den TÜV ist gewährleistet, dass die vorgenommenen Veränderungen zugelassen sind.

 

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